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Versicherungen für Bergsteiger und Kletterer

Ein Hubschrauberflug im Gebirge ist oft ein Fall für die Versicherung

Das Verhältnis von Bergsteigern zu Versicherungsgesellschaften und umgekehrt ist etwas komplexer als in vielen anderen Bereichen. Beide setzen sich permanent mit dem Begriff Risiko auseinander – allerdings wird dieser recht unterschiedlich interpretiert. Das führt gerne zu Missverständnissen, zum Beispiel beim Vertragsabschluss oder falls der Versicherungsfall eintritt und die Leistungen der Versicherungen in Anspruch genommen werden sollen. Im Folgenden werden daher einige der wichtigsten Versicherungstypen erklärt und die Besonderheiten für Alpinisten, Bergsportler, Kletterer und Sportler im Allgemeinen aufgezeigt. Um die umfangreiche Thematik etwas übersichtlicher zu gestalten erscheint an dieser Stelle jeweils nur ein kurzer Überblick zu den Überpunkten, wer tiefer ins Detail gehen möchte klickt auf den weiterführenden Link. Die Tipps wurden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst, allerdings ohne Gewähr auf juristische Wasserdichtheit und Vollständigkeit.

1. Versicherungen der Alpenvereine

Für die Mitglieder alpiner Vereine ist im Mitgliedspreis auch ein Versicherungsbeitrag enthalten, der je nach Verein und Land aber zum Teil etwas voneinander abweichende Leistungen verspricht. Der größte Vorteil der Alpenvereinsversicherung ist die bergsportspezifische Ausgestaltung der Verträge, wo ziemlich klar geregelt ist, wofür die Versicherung gilt und vor allem wann sie nicht gilt. In erster Linie werden Bergunfälle und damit einhergehende Schäden versichert. Es gibt aber auch mehrere, zusätzlich abschließbare Versicherungsangebote für andere Anwendungsbereiche.

==> Details zu den Versicherungen der Alpenvereine

2. Krankenversicherung

Krankenversicherungen sind für die Kosten zur Erhaltung und Wiedererlangung der Gesundheit zuständig. Krankenversicherungen sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland gibt es eine einkommensabhängige gesetzliche Krankenversicherung und eine private Krankenversicherung, die ihre Beiträge anhand des individuellen Kostenrisikos des Versicherten (Eintrittsalter, Leistungsumfang, Gesundheitszustand) festsetzen kann. Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in der Regel nur im Inland, fürs Ausland sollte man daher unbedingt eine (meist sehr günstige) Auslandskrankenversicherung abschließen.

==> Details zu Krankenversicherung für Bergsportler

3. Unfallversicherung

Schäden, die durch Unfälle verursacht werden, werden von Unfallversicherungen abgedeckt. Für den Freizeit,- und Sportbereich bietet praktisch jede Versicherungsgesellschaft ein eigenes Produkt an. Damit sollte für jeden ein Vertrag zu finden sein, der den eigenen Vorstellungen entspricht, sofern Sie wissen was Sie wollen.

==> Details zu Unfallversicherung für Bergsportler

4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Versicherung springt ein, sofern ein Erwerbstätiger seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge Krankheit, Invalidität oder Kräfteverfall nicht mehr ausüben kann. Sie springt ein, sobald eine Minderung der Arbeitskraft um mehr als 50 % gegeben ist, ärztlich bestätigt wird und voraussichtlich länger als 6 Monate anhält. Im Versicherungsfall wird eine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt. ==> Details zu Berufsunfähigkeitsversicherung für Bergsportler
 

5. Privathaftpflichtversicherung

Diese Versicherung springt ein wenn Sie einem Dritten Schaden zugefügt haben. Nicht zuständig ist die Privathaftpflicht bei Schäden im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen (dafür gibt’s die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung). Sehr wohl ist sie aber zuständig bei Schäden im Zusammenhang mit der Sportausübung.

==> Details zu Privathaftpflichtversicherung für Bergsportler

6. Risikolebensversicherungen

Risikolebensversicherungen versichern den (vorzeitigen) Tod des Versicherungsnehmers. Insbesondere für die Familie eines Alleinverdieners sind sie daher ein wesentlicher Beitrag zur Existenzsicherung. Im Gegensatz dazu steht die Kapitallebensversicherung, die eine Mischung aus Risikoabsicherung und langfristigen Sparvertrag darstellt.

==> Details zu Risikolebensversicherungen für Bergsportler

7. Versicherungsmakler, Berater und Agenturen

Versicherungen sind komplexe Verträge, deren Abschluss hohe Fachkenntnis voraussetzt. Kaum ein Kunde wird die oft katalogstarken Vertragsbedingungen bis ins letzte Detail durchschauen. Es empfiehlt sich daher ein kompetenter Ansprechpartner, sowohl für den Vertragsabschluss, als auch bei der Kommunikation mit dem Versicherer beim Eintritt des Versicherungsfalles. Worin der Unterschied zwischen den verschiedenen Vermittlern besteht und mit wem man am besten beraten ist wird im Folgenden erläutert.

==> Details den verschiedenen Versicherungs-Vermittlern

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