Kategorien: Versicherungen

Unfallversicherung für Bergsteiger

Beim Bergsteigen in größeren Höhen ist die Gefahr von Erfrierungen real - diese sollten in einer Unfallversicherung mit eingeschlossen sein.

Schäden an Leib und Leben, die durch Unfälle verursacht werden, können von Unfallversicherungen abgedeckt werden. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin passierten in (2011) 8,72 Mio. Unfälle (Gesamt über alle Bereiche: Arbeit, Verkehr, Freizeit). Arbeitsunfälle werden meist von der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt. Bei der Unfallversicherung ist grundsätzlich das Ereignis eines Unfalles nur die Voraussetzung für die Leistungspflicht eines Versicherers. Wie hoch die Leistung ausfällt lässt sich daran ablesen, welchen Invaliditätsgrad eine versicherte Person tatsächlich dauerhaft behalten wird. Hier liegt der Hase im Pfeffer: Je nach Gliedertaxe, die der Versicherer dem Kunden anbietet kommt es zu gravierenden Leistungsunterschieden. Diese sind nur dem Kleingedruckten einnehmbar.

Unterscheidung der Krankenversicherung und der Unfallversicherung - Wann zahlt die Unfallversicherung

Eine Krankenversicherung übernimmt Behandlungs- sowie Genesungskosten und bei längerer Krankheit eine Lohnersatzleistung in Form eines Krankentagegeldes solange der Zustand anhält. Eine Unfallversicherung dagegen zahlt auf Grund eines Unfalles nur dann eine Leistung als Einmalzahlung oder Rente aus, wenn eine dauerhafte Invalidität von Gliedmaßen und evtl. darüber hinaus versicherten Körperteilen und Sinnesorganen eintritt.

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht

Die Unfallversicherung kommt nicht für Behandlungskosten und Verdienstausfallkosten auf und leistet auch keine Rentenleistung bei dauerhafter Erwerbs,- oder Berufsunfähigkeit. Hierfür sind die Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen zuständig.

Tipps zur Unfallversicherung für Bergsportler

  • Suchen Sie sich Anbieter mit einem erweiterten Unfallbegriff (teilweise bei gleiche Beiträgen, wesentlich höhere Leistungen im Schadensfall wie Erfrierungen, Zeckenbisse, Meniskusschäden u.a.)
  • Achten Sie auf hohe Überbrückungs- und Sofortgelder bei schweren Verletzungen
  • Lassen Sie sich nicht auf Angebote mit kurzen Meldefristen im Schadenfall ein
  • Für alle Sportler kommen nur Tarife mit dem Einschluss bei Schäden durch Eigenbewegung in Frage

Fazit: Teilweise bei gleichen Beiträgen finden sich oft gravierende Leistungsunterschiede und vor allem teilweise extrem verbraucherunfreundliche Klauseln im Bedingungswerk. Da statistisch 95% aller Unfälle zu einer Invalidität von von weniger als 50% führen, wird oftmals nur eine geringe Leistung ausbezahlt

Tipps für Vertragsabschluss

  • Geltungsbereich ist für Unfälle weltweit und rund um die Uhr sofern nichts anderes vereinbart.
  • Bergsportler sollten keine Ausschlüsse akzeptieren, die sie betreffen könnten und unklare Formulierungen (Risikosportarten etc.) klären und sich schriftlich bestätigen lassen.
  • Es gibt gravierende Unterschiede bei den Tarifen, so dass man nicht pauschal von Leistungsausschlüssen tarif- und anbieterübergreifend sprechen kann.
  • Es gibt Konzepte am Markt speziell für Bergsportler, Gleitschirmflieger, Kletterer, körperlich tätige Berufsgruppen, Medizinern, Musikern, etc. sodass eine pauschale Empfehlung nicht möglich ist. Hier muss genau auf die Ausgangssituation geachtet werden.

Spezielle Bergsport-, und Sportkonzepte bietet: Bonleitner Finanz- & Versicherungs Makler 

 

==> zurück zur Übersicht Versicherungs-Spezial für Bergsteiger und Kletterer