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Versicherungen der Alpenvereine

Die Alpenvereinsversicherung gilt für Vereinsveranstaltungen und private Touren der Vereinsmitglieder

Für die Mitglieder alpiner Vereine (zumindest bei den in den Dachverbänden der Alpenvereine organisierten) ist im Mitgliedspreis ein Versicherungsbeitrag enthalten, der je nach Verein und Land etwas abweichende Leistungen verspricht. Die Versicherung gilt sowohl für Vereinsveranstaltungen, als auch für private Touren der Mitglieder.

Deutschen Alpenverein

Die Versucherung umfasst

  • Such- Rettungs- und Bergungskosten bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport.
  • Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus)
  • Unfallversicherung für Unfälle beim Bergsport
  • Sporthaftpflicht für Haftpflichtansprüche aus Personen und Sachschäden, die sich aus der bergsportlichen Aktivität ergeben.
  • Geltungsbereich für alle Versicherungen ist weltweit.

Ausgenommen sind

  • Expeditionen (Achtung - als "Expedition" werden vom DAV bereits anspruchsvollere Trekkingtouren eingestuft - wie dieser Artikel zeigt. Generell sollte man sich vor jeder bergsteigerischen Unternehmung außerhalb der Alpen vor der Fahrt vom DAV den Versicherungsschutz bestätigen lassen, um Ernstfall nicht auf einem riesigen Kostenberg sitzen zu bleiben).
  • Pauschalreisen außerhalb Europas
  • alle Luftsportarten (nicht nur Base-Jumping sondern auch Gleitschirmfliegen!)
  • Wettkämpfe (außer vom DAV veranstaltete)
  • „Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Außerachtlassung grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt“ (Achtung – gemeine Hintertür, die dem Versicherer erlaubt, sich aus der Leistungspflicht zu stehlen).

Die genauen Versicherungsbedingungen des DAV und der Leistungsumfang finden sich auf der Website des DAV.
 

Österreichischer Alpenverein (ÖAV) und Alpenverein Südtirol (AVS)

Gegenüber dem DAV sieht der Schutz ähnlich aus, die Bedingungen unterscheiden sich aber geringfügig.

Weitere Versicherungen der Alpenvereine

  • Wer auf einer Alpenvereinshütte übernachtet erhält mit dem Übernachtungspreis eine Reisegepäckversicherung. Die Übernachtungsquittung gilt als Beleg, z. B. falls auf der Hütte Ausrüstung geklaut werden sollte.
  • Für die Buchung von Alpenvereinsveranstaltungen (DAV, ÖAV und AVS) oder im voraus gebuchten Aufenthalten auf Hütten dieser Vereine gibt es eine extra abschließbare Reiserücktrittsversicherung.
  • Für Expeditionen gibt es die Möglichkeit für Mitglieder über den DAV eine Expeditionsversicherung abzuschließen. Diese ist aber nicht im Mitgliedspreis enthalten und muss separat beantragt werden.
  • Für längere (individuell organisierte) Reisen mit hohem Anteil an "nichtalpinem" Programm bietet der DAV eine Reise-Zusatzversicherung an, die eine Auslandsreisekrankenversicherung, einen Sportgeräte-Schutzbrief, eine Bergungskostenversicherung, eine Notrufversicherung, eine Gepäckversicherung (aber ohne Laptop, Foto/Videoausrüstung nur zum Teil) und eine Unfallversicherung beinhaltet.

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